
Der „Kleine Blaupfeil gilt in Österreich als gefährdet. © Frank Grinschgl
Viele Rohstoffgewinnungsbetriebe bieten wertvolle Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten in Steinbrüchen und Sand- und Kiesgruben an. Insbesondere im Zuge der vergangenen BirdLife-Projekte (Pilotprojekt NÖ 2016-2019, bundesweit 2022-2024) haben zig Unternehmen mit Experten freiwillig gezielte Maßnahmen auf ihren Betriebsflächen umgesetzt und damit erhebliche Leistungen für die Biodiversität in Österreich erbracht. Dabei wurden in der Landschaft wichtige Trittsteinbiotope ergänzt und damit Arten unterstützt, die dynamische Lebensräume brauchen.
Aber auch schon durch bloße Rohstoffgewinnung entstehen wichtige Pionierlebensräume, die anderswo in der Landschaft schon längst verloren gegangen sind, etwa weil Flüsse für Hochwasserschutz und Stromgewinnung verbaut wurden.
Landschaftliche Betrachtung
Nun stellt sich jedoch im Lichte der EU-Naturschutzrichtlinien die Frage, wie solche dynamischen Lebensräume langfristig zu beurteilen sind, insbesondere wenn der Abbau auf einer Fläche zu Ende geht. Viele Betriebe bestehen auf gepachtetem Fremdgrund und müssen in den ursprünglichen Zustand – oft Acker oder Wiese – zurückversetzt werden. Dabei gehen die befristeten Lebensräume für die seltenen Arten wieder verloren, was naturschutzrechtlich kritisch gesehen werden kann.
Sowohl für die Betriebe als auch für die Behörden ist es aber wichtig, einerseits Rechts- und Planungssicherheit zu erhalten und andererseits in der Landschaft per Saldo keine Verringerung der Lebensraumfläche befürchten zu müssen. Ein dynamischer Ansatz wie „Natur auf Zeit“ entspricht den inhaltlichen Zielen des Naturschutzes weitgehend. Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind nicht zwingend jedes einzelne Biotop oder Individuum einer Art, sondern die Populationen von Tieren und Pflanzen zu erhalten. Es kommt also auf den größeren Zusammenhang der Gesamtbilanz an.

Die seltene Libelle „Kleiner Blaupfeil“ schätzt feuchten offenen Boden © Frank Grinschgl
Da unsere Gesellschaft laufend mineralische Rohstoffe benötigt, werden im Durchschnitt ebenso viele Gewinnungsstätten neu eröffnet oder erweitert wie geschlossen – dieser Effekt geht jedoch über den Wirkungskreis des individuellen Betriebs hinaus und kann in Österreich bisher rechtlich nicht abgebildet werden.
Bayrische Erfahrungen
Seit 2022 – und seit 2025 gemeinsam mit dem Umweltdachverband – ermittelt BirdLife Österreich in EU-Mitgliedstaaten, wo „Natur auf Zeit“ bereits mit Erfolg umgesetzt wird und welche Modelle für Österreich geeignet wären.
Zum Beispiel startete der Bayerische Industrieverband Bautoffe, Steine und Erden e.V. (BIV) mit dem Landesbund für Vogelkunde (LBV) nach seit 2006 laufenden Verhandlungen 2016 das Projekt „Natur auf Zeit“. Auf Basis einer Klausel im deutschen Bundesnaturschutzgesetz wird auf Einzelbetriebsebene ein auf Projektlaufzeit befristeter öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Unternehmen, Behörde und LBV zu „Natur auf Zeit“ abgeschlossen. Darin werden die erwarteten Arten, die geplanten Biodiversitätsmaßnahmen und die individuenschonende Vorgangsweise beim Rückbau verankert.
Zu den Erfolgsfaktoren in Bayern gehörten insbesondere, dass BIV und LBV auch bei Politik und Behörden schon früh Begeisterung wecken und ein politisches Bekenntnis erwirken konnten, weiters dass die fachliche Begleitung öffentlich gefördert wurde. Betriebe und Politik sind stolz auf das Ergebnis und zeigen dies auch in gemeinsamen Presseaktivitäten. Viele Betriebe machen auch nach Projektende aus eigenen Mitteln weiter.
Projekt in Baden-Württemberg
Ein breit angelegtes Projekt in Baden-Württemberg hatte vor allem zum Ziel, rechtliche Empfehlungen für die Umsetzungsverordnung zu „Natur auf Zeit“ zu entwickeln, die auf Basis einer weiteren 2022 beschlossenen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes noch zu erlassen ist. Vorgeschlagen wird, dass aufgrund einer Legalausnahme für „Natur auf Zeit“ lediglich eine für 10 bis 15 Jahre geltende Anzeige des Abbauunternehmens erforderlich ist, jedoch keine Genehmigung. Wichtige Faktoren für die breite Akzeptanz sind, dass die Gesamtbiodiversität in der Landschaft gesteigert wird, die Arbeitslast der Behörden sinkt und die Unternehmen mehr Planungs- und Rechtssicherheit erhalten.
Niederländische Lösung
In den Niederlanden begann man schon 2005, eine rechtlich solide Lösung für „temporary nature“ auf für Industrie gewidmeten Flächen zu entwickeln, um die Ansiedelung von Tieren und Pflanzen vor Baubeginn zu regeln. Wesentliche Grundsätze sind, dass die Endnutzung nicht Natur ist, dass der Referenzzustand der Zeitpunkt vor der Entwicklung der Lebensräume ist, und dass der letztliche Rückbau die angesiedelten Individuen durch kluge Maßnahmenplanung möglichst schont.

Durch Rohstoffgewinnung entstehen wichtige Pionierlebensräume, die anderswo in der Landschaft längst verloren gegangen sind. © Christof Kuhn
Die niederländischen Erfahrungen haben gezeigt, dass das bilanzielle Lebensraumangebot in der Landschaft über die Jahre relativ stabil und die Akzeptanz bei den Beteiligten hoch ist. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor bestand darin, dass von Anfang an eine große und vielfältige Gruppe von Unternehmen, Branchen, Organisationen, Universitäten und Behörden mitwirkte. Die rechtliche Lösung besteht nun darin, dass die spätere Entfernung von Lebensräumen und Individuen gleich bei der Flächenwidmung und Projektgenehmigung vorab mitbewilligt wird. Dabei wurde in den Niederlanden rechtlich und politisch anerkannt, dass das geltende Naturschutzgesetz leider insofern einen „Kollateralschaden“ bewirkte, als das Anbieten von „Natur auf Zeit“ und den damit verbundenen zusätzlichen Lebensräumen bisher de facto verhindert wurde. Das nun geschaffene System erfüllt jedoch aus niederländischer Sicht den Sinn des Naturschutzgesetzes besser als dies zuvor möglich war, daher war gar keine Gesetzesänderung erforderlich.
Umsetzung in Österreich
BirdLife Österreich und das Forum Rohstoffe möchten gemeinsam mit dem Umweltdachverband aus den internationalen Erfahrungen bestmöglich lernen und zusammen mit weiteren Branchen eine passende Lösung in Österreich erwirken, wobei es in Österreich ja bislang kein Bundesnaturschutzgesetz gibt. In einigen Bundesländern sowie auf Bundesebene wurden 2024-2025 schon Vorgespräche geführt und die bisher wichtigsten Sorgen und Herausforderungen erörtert. 2026 sollen die vorrangig juristischen Beratungen vertieft und möglichst in Form eines Pilotprojekts ausprobiert werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht genießt das Konzept breite Zustimmung.
Autor: Christof Kuhn, BirdLife Österreich