Unternehmen können Nachhaltigkeitsberichte nutzen, um über ihre Leistung und ihre Auswirkungen auf ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen aufmerksam zu machen. (c) FmR

Der EU-Rat hat sich auf einheitliche und strengere Reportingstandards für Nachhaltigkeitsberichte geeinigt. Diese Reportingpflicht betrifft ab 2025 auch KMU. Um hier rechtzeitig in die „neue Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ zu starten, müssen Unternehmen möglichst rasch die ersten Schritte setzen. Wir geben einen Überblick über Fristen und inhaltliche Vorgaben.

Für große börsennotierte Unternehmen ist die nachhaltige Berichterstattung schon bisher Pflicht. Sie müssen ihre Bemühungen hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens, die sogenannte Corporate Social Responsibility Directive (CSRD), regelmäßig offenlegen. Künftig wird der Kreis der Unternehmen, die dazu verpflichtet werden, erweitert. In Österreich steigt ab 2025 die Zahl der Unternehmen, die verpflichtend über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen berichten müssen von 90 auf rund 2.000 an. In der EU erhöht sich die Anzahl von 11.000 auf gut 49.000. Darüber hinaus wird mit CSRD erstmals eine externe Prüfung verpflichtend. Das ist aktuell nämlich noch nicht der Fall. Derzeit können Unternehmen den Bericht verfassen, müssen ihn aber nicht prüfen lassen.

Verschärfte Berichtspflichten: CSRD, ESG, ESRS

Die erste Richtlinie für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmter Unternehmen wurde im Jahr 2014 wirksam. Seither hat sich jedoch gezeigt, dass der Spielraum, den das Gesetz vorgegeben hat, zu groß war. Damit Nachhaltigkeit in der EU kein „Minderheitenprogramm“ bleibt, wurden bisherige Richtlinien (NFRD, CSR) modernisiert und verschärft. Abgelöst wurden diese nun von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die neuen Regeln zur Berichterstattung drehen sich um drei Aspekte: Environmental, Social und Governance – kurz ESG. Es geht also um Sozial- und Umweltinformationen, Menschenrechte und gute Unternehmensführung. Dazu werden sehr umfangreiche Einzelangaben gefordert, die durch eigene Standards noch weiter konkretisiert werden – den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Ziel ist es, Nachhaltigkeit messen zu können und vor allem vergleichbar zu machen.

Berichtspflichtige Unternehmen müssen auch Angaben zu ihrer Wertschöpfungskette tätigen. Dadurch sind ihre Kunden – besonders ihre Lieferanten – zukünftig ebenso mit neuen Informationsabfragen konfrontiert. Somit wird der größte Teil der österreichischen Wirtschaft, bis hin zu den KMU, mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung in der einen oder anderen Form befasst sein

Welche Unternehmen sind ab 2025 erstmals zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?

Die Europäische Union hat für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein Stufenmodell entwickelt. So gilt die neue EU-Richtlinie ab dem Geschäftsjahr 2024 für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsennotierte, große Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2025). Ab dem Geschäftsjahr 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen, wenn 2 der 3 Kategorien dieser Kriterien erfüllt sind (erster Bericht 2026):

  • mehr als 250 Mitarbeitende (unabhängig von Kapitalmarktorientierung)
  • mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme
  • mehr als 40 Mio. Euro Umsatz

Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind börsennotierte KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) verpflichtet jährlich einen Rechenschaftsbericht über ihr Nachhaltigkeitsmanagement abzulegen mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028 (in diesem Fall Berichterstattung 2029).

Was muss in den Nachhaltigkeitsbericht?

Grundsätzlich unterliegen Nachhaltigkeitsberichte inhaltlich keinen Vorgaben. Ein kleines Unternehmen setzt andere Schwerpunkte als ein börsennotierter Großkonzern, dessen Nachhaltigkeitsbericht mehr als 100 DIN A4 Seiten umfassen kann. Inhaltlich sollte in beiden Fällen aber idealerweise Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie zur Achtung der Menschenrechte gemacht werden. Gleichzeitig ist auch die ökonomische Performance ein wesentlicher Bestandteil. Dazu gehören Informationen zur Unternehmensstrategie oder Zukunftsausrichtung. Zum Beispiel:

  • Was sind die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens und welche Fortschritte werden erzielt?
  • Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um nachteilige Auswirkungen zu verhindern oder zu minimieren und wie wirken sich diese aus? Welche Richtlinien bestehen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen?
  • Wie werden nachhaltigkeitsrelevante Auswirkungen der Tätigkeit im Geschäftsmodell und in der Unternehmensstrategie berücksichtigt

In einem Nachhaltigkeitsbericht legen die Unternehmen ihre Bemühungen und Maßnahmen im Umgang mit den Ressourcen Umwelt und Arbeitnehmer dar. Sie zeigen die Bestrebungen und Fortschritte eines Unternehmens für eine nachhaltigere Zukunft. Das beginnt dabei Umweltverschmutzung zu verhindern oder zu senken und geht bis hin zu Angaben zur Geschäftsethik und Unternehmenskultur.

Unternehmen müssen die Auswirkungen ihres Handelns auf lokale Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette und dessen Maßnahmen im Nachhaltigkeitsbericht darlegen. Nur so lassen sich tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen, insbesondere in Hinblick auf auf die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechte verhindern, abmildern oder beheben. Eine wichtige Neuerung in der Berichterstattung ist, dass nicht mehr nur die Auswirkungen des Klimas auf ein Unternehmen als wesentlich erachtet werden, sondern auch die Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens auf die Umwelt (einschließlich sozialer und Governance-Fragen).

Wer zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD erstellt, der muss auch die Angaben gemäß der Taxonomie-Verordnung integrieren. Als EU-Taxomie-konform gelten zusammengefasst alle Aktivitäten des Unternehmens, die einen Beitrag zu den EU-Umweltzielen leisten. Ziel der EU Taxonomie-Verordnung ist es, die Kapitalströme neu auszurichten und den Schwerpunkt auf nachhaltige Investitionen und Geschäftstätigkeiten zu legen, einschließlich Bereichen wie Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energien und biologische Vielfalt. Fakt ist: mittelfristig wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung überall zu einem Kernthema der Unternehmenskommunikation werden und auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung stehen.

Wie führen Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung am besten ein? 

Das Zusammentragen von bereits existierenden Informationen, Maßnahmen und Zielsetzungen in den verschiedenen Unternehmensbereichen, ist ein notwendiger erster Schritt. Danach werden Projektteams gebildet, die mit der Erhebung von Kennzahlen für ausgewählte Themenbereiche beginnen. Anschließend folgt eine Wesentlichkeitsanalyse und eine Gap-Analyse.

Sie zeigen die Differenz zwischen den schon vorliegenden Daten und Informationen und dem später zu erreichenden Zielbild. Der erzielte Fortschritt wird im Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert – zunächst vielleicht nur intern, danach werden die Ergebnisse auch nach außen getragen. Wichtig ist das Commitment des Managements, hinter dem Projekt mit allen Konsequenzen zu stehen, und dies deutlich im Unternehmen zu kommunizieren.

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Leitfaden Umsetzung Nachhaltigkeitsberichterstattung: