Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat am 15.12.2021 den „Masterplan Rohstoffe 2030“ veröffentlicht, in dem Baurohstoffe, Industrie Minerale, Metalle und Energieträger sowie die aus Energieträgern produzierten Kunststoffe behandelt werden. Zahlreiche Unternehmensvertreter und das FmR-Büro haben sich in diversen Workshops des BMLRT an der Erarbeitung des Masterplans maßgeblich beteiligt.

Der Masterplan Rohstoffe basiert – der Europäischen Rohstoffstrategie folgend – auf einem 3-Säulen-Modell:

1. Säule : Versorgung aus heimischen Quellen

2. Säule: Versorgung aus internationalen Zulieferquellen

3. Säule: Smart Production, Kreislaufwirtschaft sowie neue wertschöpfende Technologien und Produkte

Masterplan Rohstoffe als PDF zum Download

Dieses Kerngerüst, das den Hauptfokus auf die Versorgung Österreichs mit Rohstoffen legt, wird von Querschnittsthemen begleitet, die alle Säulen umfassen. Die Themen Akzeptanz und Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Automatisierung in Industrie und Verwaltung, Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung sowie Dialog, Foresight Policy und eine umfangreiche Umfeldanalyse spannen dabei einen Bogen über alle drei Säulen.

Maßnahmen im Überblick

Zwei Maßnahmenpakete umfassen die Politikbereiche Industrie- und Wirtschaftspolitik, Umweltpolitik, Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik, Außenwirtschaft sowie Sicherheit und Verteidigung. Im Annex 1 sind Maßnahmen dargestellt, die unmittelbar in Angriff genommen werden können. Deren Umsetzung liegt größtenteils in der Verantwortung des BMLRT. Annex 2 umfasst sämtliche Maßnahmen. Für Baurohstoffe sind u.a. folgende spezifische Maßnahmen vorgesehen:

Durch raumordnerische Instrumente ist der langfristige Zugang zu Lagerstätten mineralischer Rohstoffe zu sichern. Hierfür können die Ergebnisse des österreichischen Rohstoffplans als Planungsgrundlage herangezogen werden. Mögliche Umsetzungsschritte sind in einem Dialog mit den Bundesländern zu betrachten.

Rohstoffplan als Planungsgrundlage

  • Zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen und straßengebundenen Transportleistungen ist die Erhöhung des höchst zulässigen Gesamtgewichtes für LKWs mit schweren Aufbauten, unter Beibehaltung der geltenden Achslasten, analog den bestehenden Ausnahmen für andere schwere Aufbauten (§ 4 Abs. 7b KFG), anzustreben.
  • Wertstoffhaltige Materialien sind einer möglichst hochwertigen Wiederverwertung zuzuführen. Dies bedeutet beispielsweise, dass eine höherwertige Nutzung einer Verwertung in Form von Massenausgleich, vorzuziehen ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in den relevanten Materiengesetzen sind zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen (z.B. Tunnelausbruch) zu optimieren. Eine vertiefte Diskussion über konkrete Verwertungsmöglichkeiten einzelner Sekundärrohstoffe einschließlich allfälliger Verwertungsquoten ist zu starten.
  • Zur Verringerung von Emissionen und Verkehrsbelastungen ist ein besserer Anschluss von Rohstofflagerstätten an das Verkehrsnetz sicherzustellen.
  • Eine Harmonisierung der unterschiedlichen länderspezifischen Regelungen betreffend die Landschafts(schutz-) und Naturschutzabgaben bei der Rohstoffgewinnung ist anzustreben. Mögliche Umsetzungsschritte sind in einem Dialog mit den Bundesländern zu betrachten.
  • Es wird angeregt, unbelasteten, verwertbaren Bodenaushub aus dem Abfallregime herauszunehmen (z.B. Aushubkies). Für das begleitende Monitoring der Maßnahmen wird eine eigene Arbeitsgruppe Monitoring beauftragt, die den Prozess hinsichtlich methodischer, prozessualer und struktureller Aspekte begleiten soll. Das FmR wird in dieser Arbeitsgruppe vertreten sein.

Wichtig: Für das begleitende Monitoring der Maßnahmen wird eine eigene Arbeitsgruppe Monitoring beauftragt, die den Prozess hinsichtlich methodischer, prozessualer und struktureller Aspekte begleiten soll. Das FmR wird in dieser Arbeitsgruppe vertreten sein.